Umzug mit Haustieren nach Deutschland

Planen Sie einen Umzug mit Ihrer besten Freundin nach Deutschland? Lernen Sie die Einschränkungen und Richtlinien für das Mitbringen von Haustieren innerhalb der Landesgrenzen kennen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die für Deutschland geltenden Vorschriften für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen von der EU verfasst wurden und für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Der Zweck dieser Vorschriften ist es, die Ausbreitung von Tollwut auf dem Kontinent zu verhindern.

Was ist wichtig zu wissen?

Die Einreise zu einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen innerhalb der Grenzen Deutschlands erfolgt ab einem Alter von sieben Monaten oder mehr und gilt für Hunde, die nicht als gefährliche Arten definiert wurden. Deutschland darf keinen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier (Amstaff), Staffordshire Bull Terrier (English Steph), Bull Terrier und Inhaftierungen dieser Arten untereinander oder mit anderen Arten haben.

Die Hunde, für die von diesem Verbot ausgenommen ist, sind:

  • Gefährliche Hunde, die mit Touristen kommen, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten.
  • Gefährliche Hunde werden aus einem anderen Land nach Deutschland zurückgebracht.
  • Blindenhunde oder Diensthunde.

In den oben genannten Fällen muss der Besitzer über die erforderlichen Dokumente verfügen, wie z. B. einen Stammbaum im Falle eines reinrassigen Hundes, ein Impfbuch, eine Bestätigung der Prüfung des Hundecharakters und die Genehmigung der zuständigen Behörden.

Die Vorschriften, die für die Einfuhr von Tieren aus Israel nach Deutschland gelten

Um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen nach Deutschland zu bringen, müssen Sie folgende Genehmigungen einholen:

  • Dokumentation des Gegenmitteltests auf Tollwut im Blut. Der Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise in die deutsche Grenze am Beit Dagan Veterinary Institute durchgeführt werden.
  • Ähnlich wie bei der Anforderung, dass Tiere geflogen werden müssen , ist hier ein Impfheft erforderlich, das einen Tollwutimpfstoff enthält. Der Impfstoff muss mindestens 30 Tage vor der Ausreise und nicht länger als ein Jahr durchgeführt werden.
  • Ein Gesundheitszeugnis wird mindestens 10 Tage vor der Abreise von einem Provinztierarzt unterzeichnet.
  • Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip (gemäß Norm 11784 oder ISO 11785).

Und wenn Sie zufällig mehrere Tiere aufziehen, sollten Sie wissen, dass sich die neuen Vorschriften auf Privatreisen mit maximal bis zu fünf Tieren pro Person beziehen, sofern diese Tiere nicht zum Verkauf stehen.

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